Direktmarketing – Erklärung und rechtlichte Aspekte

Direktmarketing – Erklärung und rechtlichte Aspekte

Direktmarketing: Was ist darunter zu verstehen?

Um den potentiellen Kunden direkt anzusprechen, wird mit zielgerichteter Werbung das Direktmarketing betrieben. Die Zielobjekte des Direktmarketing sind vor allem die individuellen Personen, zu der ein Werbender den Kontakt herstellen kann. Aus diesem Grund unterscheidet sich das Direktmarketing von der Massenwerbung. Die Massenwerbung wendet sich nämlich meist an ein Publikum in Form von Radio- sowie Fernsehsender, Anzeigen, Schaufenster oder Plakate, welche an Plakatbäumen oftmals zu finden sind.

Was sind die verschiedenen Formen des Direktmarketing?

Das Direktmarketing hat viele verschiedene Stufen der Werbung. Jedoch welche sind dies:

  1. Mit einem Sprechkontakt

  2. Mittels Telemedien

  3. Mittels persönlicher Adressierung

  4. Ohne eine persönliche Adressierung

Wird man mit der Werbestrategie zu gedichtet, so landen diese im Spamordner bei E-Mails. Dann spricht man hier von reinem Spamming. Unter den rechtlichen punkten ist Spamming in keine definierbare Kategorie einzuweisen.

Welche Rechtlichen Regelungen gibt es in der Hinsicht?

Da gibt es einmal den (UWG). Dieses Gesetz ist anwendbar bei der Direktmarketing Strategie. Das Gesetz selbst jedoch verwendet den Begriff jedoch nicht. Die potentiellen Kunden werden individuell berührt, weshalb das Gesetz entworfen wurde. Aus der Sicht heraus, dass es den Werbeadressaten stören kann, sind viele Formen dieses Marketings unerwünscht. Laut dem Gesetz kann es sogar als potentielle Belästigung angesehen werden, wenn die Kunden mit dieser Strategie zugespammt werden.